Das
sollten Sie bei der Reifenauswahl beachten!
Wo
finden Sie die zulässigen Reifengrößen in meiner
Zulassung?
Diese
finden Sie in Ihrem "alten" Fahrzeugschein
(in unserem Beispiel blau markiert) in der Ziffer
20-23 und ergänzend in der Ziffer 33. In
der Ziffer 33 ist außerdem in den meisten Fällen
genau geregelt, welche Reifengröße auf welche
Felgengröße montiert werden darf. Diese Angaben
beziehen sich immer auf eine werkseitige wahlweise
Bereifung und sind in jedem Fall zu beachten.
Darüber hinaus sind auch andere Reifen- und
Felgengrößen nach einer zusätzlichen Eintragung
in die Fahrzeugpapiere zulässig.
Neuer
Fahrzeugschein !!!
Wer ab dem 1. Oktober 2005 ein Fahrzeug an-
oder umgemeldet hat, wird festgestellt haben, dass
die Reifengröße im neuen Fahrzeugschein nun unter
den Ziffern 15.1 bis 15.3 in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu finden ist. Außerdem
wird dort nur noch eine Reifengröße genannt (in
unserem Beispiel rot markiert). Trotz des neuen
Fahrzeugscheins bleiben bereits ausgestellte
Fahrzeugpapiere vor dem 1. Oktober 2005
natürlich weiterhin gültig.
Bei
Neufahrzeugen können Sie alle zulässigen Rad- und
Reifengrößen für ihr Fahrzeug in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
oder im CoC-Papier ermitteln. Seit Juni 2004
wird dieses Dokument, das alle für die Zulassung
eines Fahrzeugs erforderlichen Daten enthält, bei
der Auslieferung von Neuwagen durch den
Fahrzeug-Hersteller ausgehändigt.
Da in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur
noch eine Reifengröße erfasst ist, werden mögliche
alternativen aller zulässigen Kombinationen von
Rad- und Reifengrößen in der EWG - (EG) Übereinstimmungsbescheinigung
oder im CoC - Papier aufgelistet.
Nehmen Sie
auf jeden Fall keine Umrüstungen ohne fachkundigen
Rat vor.
Weiterhin sind teilweise Reifenhersteller in den
Fahrzeugscheinen eingeschrieben. Hierzu gilt:
Reifenfabrikatsbindungen sind seit dem 01.03.2000
nicht mehr bindend und haben nur noch
Empfehlungscharakter. Davon ausgenommen sind Motorräder!
Wenn Ihnen die vielen Zahlen trotzdem zu verwirrend
erscheinen, rufen Sie uns doch einfach unter Tel.
05384/86 86 oder 05381/49 00 00 an.
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