Das sollten Sie bei der Reifenauswahl beachten!
Wo finden Sie die zulässigen Reifengrößen in meiner Zulassung?
Neuer Fahrzeugschein !!!
Wer ab dem 1. Oktober 2005 ein Fahrzeug an- oder umgemeldet hat, wird festgestellt haben, dass die Reifengröße im neuen Fahrzeugschein nun unter den Ziffern 15.1 bis 15.3 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu finden ist. Außerdem wird dort nur noch eine Reifengröße genannt (in unserem Beispiel rot markiert). Trotz des neuen Fahrzeugscheins bleiben bereits ausgestellte Fahrzeugpapiere vor dem 1. Oktober 2005 natürlich weiterhin gültig.
Bei Neufahrzeugen können Sie alle zulässigen Rad- und Reifengrößen für ihr Fahrzeug in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder im COC-Papier ( Certificate of Conformity ) ermitteln. Seit Juni 2004 wird dieses Dokument, das alle für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlichen Daten enthält, bei der Auslieferung von Neuwagen durch den Fahrzeug-Hersteller ausgehändigt.
Da in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur noch eine Reifengröße erfasst ist, werden mögliche alternativen aller zulässigen Kombinationen von Rad- und Reifengrößen in der EWG – (EG) Übereinstimmungsbescheinigung oder im COC – Papier aufgelistet.
Diese finden Sie in Ihrem „alten“ Fahrzeugschein (in unserem Beispiel blau markiert) in der Ziffer 20-23 und ergänzend in der Ziffer 33. In der Ziffer 33 ist außerdem in den meisten Fällen genau geregelt, welche Reifengröße auf welche Felgengröße montiert werden darf. Diese Angaben beziehen sich immer auf eine werkseitige wahlweise Bereifung und sind in jedem Fall zu beachten.
Darüber hinaus sind auch andere Reifen- und Felgengrößen nach einer zusätzlichen Eintragung in die Fahrzeugpapiere zulässig.
Alter
Reifen unterliegen natürlichen Alterungsprozessen, sie verlieren mit der Zeit ein wenig an Haftung und Elastizität. Spezielle Substanzen, die bei der Reifenfertigung eingesetzt werden, verlangsamen diesen Vorgang. Eine sachgerechte Lagerung kann den Alterungsprozess ebenfalls herauszögern. Ein Motorrad aber, dass jahrelang abgemeldet war, sollte im Interesse der Fahrsicherheit neu bereift werden. Aufschluss über das Reifenalter gibt die DOTNummer auf der Reifenflanke.
Auswuchten
Das Auswuchten eines Reifens ist die Voraussetzung für Fahrkomfort und die Vermeidung von Vibrationen, die das Fahrverhalten beeinträchtigen. Letztere werden durch eine ungleiche Massenverteilung hervorgerufen. Gegengewichte an der Felge gleichen die Unwuchten aus, die bei der Drehbewegung des Reifens entstehen.
Diagonalreifen
Der Klassiker: Benannt nach den in der Richtung wechselnden Karkasslagen mit diagonal ausgerichtetem Fadenwinkel. Bis Mitte der 80erJahre bestimmten Diagonalkonstruktionen den Motorradreifenmarkt: Bei leistungsstarken Motorrädern sind inzwischen Radialreifen erste Wahl. Diagonalreifen erkennt man am Bindestrich in der Reifengrößenkennzeichnung: z.B.130/8018.
Diagonalgürtelreifen
Zusätzliche Gürtellagen über der Karkasse unterscheiden den Diagonalgürtelreifen vom Diagonalreifen. Die Gürtelkonstruktion hat das Ziel, die Ausdehnung des Reifens unter dem Einfluss von Fliehkräften zu begrenzen. Diagonalgürtelreifen werden mit dem Buchstaben “B“ gekennzeichnet, z.B. 150/80 B 17
DOT-Nummer
DOT steht für das amerikanische “Department of Transportation“. Die DOT-Nummer auf der Reifenflanke besagt nicht nur, dass der Reifen den USBestimmungen entspricht. Die letzten drei Ziffern geben auch Auskunft über das Alter des Reifens: Demnach steht “369“ zum Beispiel für die 36. Produktionswoche 1999. Seit dem 01. 01. 2000 werden die Bauwoche und das Baujahr eines Reifens vierstellig festgehalten. Das bedeutet, dass die letzten vier Ziffern der DOTNummer Bauwoche und Baujahr des Reifens vorgeben: “3300 bedeutet also die 3. Woche 2000.
ECE R 75
Seit dem 01. 01.1997 europaweit gültige Norm für Zweiradreifen, die einige Änderungen hinsichtlich der Bezeichnungen von V, VB und ZRReifen beinhaltet.
Einfahren
Die Oberfläche eines fabrikneuen Reifens ist sehr glatt und muss erst aufgeraut werden, um seine Haftungsqualitäten entfalten zu können. Ein kontrolliertes Einfahren der gesamten Lauffläche ist deshalb unerlässlich.
Fabrikatsbindung
Immer häufiger legen Fahrzeughersteller neben der Reifengröße auch die Reifenfabrikate fest, die für bestimmte Motorradmodelle zulässig sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Reifen und Fahrwerk in der Praxis miteinander harmonieren. Die entsprechenden Hinweise zu den zulässigen Reifenmodellen finden sich im Fahrzeugschein bzw. brief.
Karkasse
Die Karkasse ist das Grundgerüst des Reifens und besteht heute vorzugsweise aus hochfesten Kunstfasergewebelagen (Rayon oder Nylon), die an der Wulst jeweils umgeschlagen werden. Als tragendes Element des Reifenunterbaus ist die Karkasse für die Stabilität eines Reifens verantwortlich. Je nach Karkassaufbau werden Diagonal, Diagonalgürtel oder Radialreifen unterschieden.
Kennzeichnung
Die auf den Flanken angebrachte Ziffern und Buchstabenfolge lüftet die Identität eines Reifens. Neben dem Reifentyp und dem Herstellungsdatum (DOTNummer) werden das Querschnittsverhältnis, die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Reifenbauart, der Felgendurchmesser und die maximale Tragfähigkeit ausgewiesen. Hinzu kommen Angaben, ob es sich um eine SchlauchlosTyp oder eine Bereifung ohne Schlauch handelt, sowie ein Pfeil, der die Laufrichtung anzeigt.
Lagerung
Der ideale Aufbewahrungsort für Reifen ist dunkel, trocken, kühl und nicht zu stark belüftet. Auf keinen Fall sollten Reifen zusammen mit Chemikalien, Schmiermitteln oder Treibstoff gelagert werden.
Lauffläche
Als Lauffläche wird der profilierte Umgangsstreifen bezeichnet, der auf die Karkasse aufvulkanisiert wird. Die Gummimischung der Lauffläche entscheidet zusammen mit der Abstimmung der Karkasse über Abriebfestigkeit und Haftfähigkeit eines Reifens.
Laufrichtung
Ein kleiner Pfeil auf der Reifenflanke zeigt die richtige Laufrichtung an.
Luftdruck
Der richtige Luftdruck ist Voraussetzung für ein einwandfreies Fahrverhalten. Kilometerleistung, Bremsweg oder Kurvenhaftung hängen auch von einer korrekten Luftfüllung ab. Der Luftdruck — Hinweise finden sich im Handbuch oder am Motorrad (Schwinge) — wird grundsätzlich bei kaltem Reifen und am besten wöchentlich gemessen. Zu hoher Luftdruck beeinträchtigt den Komfort und erhöht den Verschleiß, zu wenig Luft im Reifen führt zu erhöhter Walkarbeit und Erwärmung. Reifenschäden können die Folge sein — im schlimmsten Fall eine Ablösung der aufvulkanisierten Lauffläche.
M/C
Die Signatur weist darauf hin, dass es sich um einen Motorradreifen handelt. Um eine Verwechslung mit PKWReifen zu vermeiden, tragen 13, 14 und 15ZollReifen die Kennzeichnung M/C (“Motocycle“).
Mischbereifung
Eine Verwendung von Reifen unterschiedlicher Bauart ist erlaubt, sofern dafür eine Freigabe vorliegt.
Niederquerschnitt
Moderne Motorradreifen sind heute durchwegs Niederquerschnittskonstruktionen: Die Flankenhöhe fällt kleiner aus als die Breite der Lauffläche. Das bringt mehr Gummi auf die Straße sowie größere Stabilität. Ein Reifen der Dimension 120/70 ZR 17 beispielsweise ist 120 mm breit und 84 mm (70 Prozent von 120 mm) hoch.
NHS
Not for Highway Service: Derart gekennzeichnete Reifen haben im Straßenverkehr nichts verloren. Außnahmen langsamfahrende Baumaschinen.
Profiltiefe
Laut StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) beträgt die Mindestprofiltiefe von Motorradreifen 1,6 mm. In der Praxis erweist es sich als sinnvoll, schon vor Erreichen dieses Minimalwertes in einen Reifenwechsel zu investieren. Gemessen wird die Profiltiefe im Mittenbereich der Lauffläche.
Radialreifen
Der Trend auf dem Reifenmarkt geht eindeutig in Richtung Radialreifen. Seine Konstruktion — eine Karkasse mit Fadenverlauf im rechten Winkel zur Laufrichtung (radial) und zusätzlichen Gürtellagen — steht für Formstabilität auch bei hohen Geschwindigkeiten. Weniger Gewebelagen als beim Diagonalreifen bedeuten zudem weniger Walkarbeit und Wärmeentwicklung. Radialreifen sind durch ein “R“ gekennzeichnet: 190/50 ZR 17
Seitenwand
Die Seitenwand oder auch Flanke eines Motorradreifens ist der flexibelste Teil der gesamten Konstruktion. Sie muss jedoch zugleich die Brems und Beschleunigungskräfte übertragen und deshalb auch eine ausreichende Steifigkeit besitzen.
Silikat
Silikat (Kieselsäure) sorgt als Bestandteil der Gummimischung für eine bessere Nasshaftung des Motorradreifens. Darüber hinaus wirkt sich dieser Stoff positiv auf Laufleistung und Rollwiderstand aus.
TL
TL ist die Kurzform für Tubeless, die Bezeichnung für Schlauchlosreifen.
Tragkraft
Die maximale Tragkraft eines Reifens ist ebenfalls auf der Reifenflanke vermerkt. Ein Motorradreifen der Dimension 170/60 ZR 17 (73 W) hat einen Load Index von 73 und damit eine Höchsttragfähigkeit von 365 kg.
TT
TT oder Tube Type besagt, dass es sich um einen Reifen handelt, der mit Schlauch gefahren wird.
Ventilkappe
Niemals ohne: Die fest sitzende Ventilkappe verhindert, dass es bei hohem Tempo zu plötzlichem Druckverlust kommt, weil die einwirkenden Fliehkräfte das Ventil öffnen.
Walkarbeit
Durch das periodische Einfedern wird der Reifen verformt. Die Gewebelagen des Reifenunterbaus reiben aneinander (walken), wodurch Hitze freigesetzt wird.
Wulst
Der Reifenwulst, sozusagen der Flankeninnenring, enthält einen oder mehrere Drahtkerne und sorgt für den sicheren Sitz des Reifens auf der Felge.
Winterreifenpflicht – Was legt das Gesetz fest?
Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenwand gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.
Der Begriff „Winterreifen“ selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.
Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss lediglich ein M+S Reifen sein (Die Bezeichnung befindet sich auf der Seitenwand). Die Bezeichnung gibt an, dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee noch sicher ist (besserer „Grip“ auf der Straße).
Ab dem 4.12.2010! Die lange erwartete Winterreifenpflicht wurde am 3.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Ab dann sollte man schnellstmöglich Winterreifen kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.
Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu. Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.
Die Polizei kann relativ leicht durch einen Blick auf das Reifenprofil erkennen, ob auf einem Fahrzeug entsprechende M+S Reifen montiert sind.
Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.
Nicht nur auf die geeignete Bereifung ist zu achten. Das Gesetz schreibt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter vor. Der ADAC rät jedoch aus Sicherheitsgründen sogar zu vier Millimeter Profiltiefe. Kleiner Tipp: Stecken Sie eine 2-Euro-Münze ins Profil. Der silberne Rand sollte dabei verdeckt sein. Dann ist ihr Reifenprofil noch ausreichend.
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig (bisher waren es 40 Euro). Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
Bisher war in der StVO nur die sehr ungenaue Bezeichnung „geeignete Bereifung“ verwendet worden und es wurde eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung gefordert.
Nötig geworden ist die Neuregelung, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für zu schwammig und somit verfassungswidrig eingestuft hat. Nach Ansicht des Gerichts sind die darin enthaltenen Angaben zur Bereifung zu vage.
Diese Pflicht soll jetzt klarer und verbindlicher als die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung sein und pünktlich zum Winterbeginn für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit sorgen, so Ramsauer.
Der Bundesrat hatte damals eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gab, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.
In Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) hieß es bislang:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“
Autofahrer sollten im Winter immer rechtzeitig für eine passende Bereifung sorgen und sich auf die Wettverhältnisse einstellen. Dies gilt nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern auch dem der anderen Verkehrsteilnehmer. Der Rat für alle Autofahrer lautet daher: Wer sicher im Winter bei Schnee und Glätte auf den Straßen unterwegs sein möchte, der sollte unbedingt auf Winterreifen umrüsten. Weitere Infos zum Thema Bußgelder erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.