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Reifenpannen
(Fahren über/gegen einen Gegenstand, inkl. Bordstein, Einfahren eines spitzen Gegenstandes,Reifenplatzer)
Diebstahl, Vandalismus
(Diebstahl ist die Wegnahme des versicherten Reifens; Vandalismus liegt vor, wenn ein Dritter
(Diebstahl ist die Wegnahme des versicherten Reifens; Vandalismus liegt vor, wenn ein Dritter
den versicherten Reifen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Voraussetzung: Polizeiprotokoll muss vorliegen)